Um die Normalisierung, soweit man in diesen Tagen diesen Begriff nutzen kann, in ihrer politischen Tätigkeit wiederherzustellen, wird die FDP-Fraktion Neuss verstärkt auf die Möglichkeiten digitaler Kommunikationsmittel zugreifen.
„Wir werden die Fraktionssitzung der “Großen Fraktion”, also alle Ratsmitglieder und die Vertreter/Vertreterinnen in den Ausschüssen, erstmalig in Form einer Videokonferenz abhalten“, so der Fraktionsvorsitzende Manfred Bodewig. Die Einladungen an mehr als 20 Personen mit den notwendigen Informationen sind per E-Mail verschickt worden. Aufgrund der aktuellen Situation ist keine andere Möglichkeit gegeben, alle politischen Mandatsträger wieder aktiv in die sachgebundene Arbeit einzubinden.
„Es wird interessant sein zu erfahren, wie die Mitglieder mit dieser neuen Form der Zusammenarbeit und Kommunikation umgehen und welche Erfahrungen wir daraus machen. Ich bin überzeugt, dass diese Art der Kollaboration auch zukünftig genutzt wird und es uns einfacher machen wird, Informationen in der Runde der Fraktionsmitglieder auszutauschen. Aber das persönliche Zusammenkommen wird hierdurch nicht obsolet werden. Nur in Zukunft werden wir uns anders, mehr digital organisieren müssen und deshalb werden wir jetzt die ersten Schritte in diese Richtung machen“.
Am Montag, den 20.04.2020 ab 18.00 Uhr wird diese Form der Fraktionsarbeit und -Information Premiere haben. Es wird bestimmt eine erfolgreiche werden.
Die Rundverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf erreichte die Schulträger und Schulleitungen am 09.04.2020, also Gründonnerstag. Darin werden die Verantwortlichen gebeten, sich auf den Fall einer (ggf. teilweisen) Wiedereröffnung von Schulen nach den Osterferien vorzubereiten. Ein Zeitpunkt zur Wiederaufnahme des Schulbetriebes und in welcher Form auch immer ist nicht genannt. Hierüber soll es in der nächsten Woche genauere Informationen seitens des Ministeriums für Schule und Bildung geben. Eine Vorwarnung auf das, was da kommen mag sicher aber inhaltlich bemerkenswert, denn bereits zum jetzigen Zeitpunkt wird darum gebeten, die für den Unterrichtsbeginn erforderlichen hygienischen Anforderungen in Verantwortungsgemeinschaft zwischen Schulträger und Schulleitung zu überprüfen und sicherzustellen. Dies ist einer Stellungnahme würdig.
Die Lage komplex, steht aber aus Landessicht dennoch unter der einfachen Prämisse, die Eltern wieder dem Arbeitsprozess zuführen zu können. Eine so konsequent verfolgte breite Wiedereröffnung der Schulen würde aus Sicht der FDP-Neuss ein erhebliches Maß an ungeklärten Fragen und damit Gefahren beinhalten, zumal die im Hygieneplan genannten Voraussetzungen und Maßnahmen weder erfüllt und ausreichend sind bzw. auf absehbare Zeit flächendeckend erfüllt werden können.
Ohne gleichzeitige Öffnung der KiTa’s werden viele Eltern wohl in zusätzliche Bedrängnis gebracht. Viele Kleinkinder würden zu Ihren Großeltern gebracht werden müssen, was widersinnig wäre, weil genau diese Risikogruppe nicht gefährdet werden soll.
Die Praktikabilität des Vorhabens wird in Zweifel gezogen, denn um die Hygienevorschriften einzuhalten, müsste eigentlich die Anzahl der Kinder in der Schule deutlich reduziert werden, damit es eventuell möglich ist, den Abstand von ca. 2 Metern vom Schulkameraden nicht nur im Pausenhof, sondern auch in der Klasse zu gewährleisten. Dazu müsste man allerdings die Kurse und Klassen auf max. 8-10 Schüler reduzieren, wobei dann mehr Räumlichkeiten und Lehrkräfte in Anspruch genommen werden, die ihrerseits aber aufgrund des Altersdurchschnitts und Risikoschutzmaßnahmen in ihrer Anzahl sicherlich halbiert würden. Wenn also davon ausgegangen werden kann, dass ältere Lehrkräfte zur Risikogruppe gehören und deshalb momentan nicht unterrichten dürfen, dann wird die Betreuung und Unterrichtung der Kinder umso schwieriger, denn trotz Sicherheitsabstand und Mundschutz wird während des Unterrichts sicher häufig und gerne geredet, insbesondere, wenn die Lehrkraft zwischen mehreren Unterrichtsräumen wechseln muss. Das hat sicher auch direkten Einfluss auf die Unterrichtsinhalte und Qualität und wird sich in der Erteilung und Bearbeitung von Aufgaben ergeben.
Bei stündlicher Stoßlüftung (ohne das Tragen von Mundschutz) wird die Ansteckungsgefahr nur minimal verringert. Eine tägliche Reinigung (und nicht 2x wöchentlich!!!) der Arbeitsflächen und Fußböden sollte ein Standard sein, ist aber bei Pandemien unzureichend!, denn Arbeits- und Kontaktflächen (Tische, Stühle, Türklinken, Whiteboard-Stifte usw.) müssten jedes Mal nach Gebrauch desinfiziert werden.
Toiletten sollten mehrmals täglich gereinigt und desinfiziert werden, um eine Ansteckungsgefahr zu minimieren. Die Schüler sollen außerdem die Möglichkeit haben, sich nicht nur die Hände mit Flüssigseife zu waschen und mit Einwegtüchern gründlich abzutrocknen, es sollte auch möglich sein, dass sie sich regelmäßig die Hände desinfizieren. Weder Seifenspender noch Desinfektionsmittel sind in ausreichendem Maße vorhanden oder beschaffbar.
Aus diesen Gründen wird eine selektive Wiedereröffnung der Schule nur für die Abschlussklassen (10. Klasse wegen Realschulabschluss – aber nicht EF – und 12. wegen Abitur) für möglich erachtet und dies NUR, wenn es unbedingt sein muss.
Eine komplette Öffnung der Schule von Klasse 1 bis 9 sollte vor den Sommerferien nicht mehr erfolgen. Zum einen werden die älteren Lehrkräfte geschützt und die Kinder bringen keine zusätzliche Ansteckungsgefahr in die Familien. Zudem, wer soll die Kinder in der Grundschule auf Einhaltung der Hygienevorschriften betreuen?
Wir befinden uns in einer Notsituation. Deshalb ist es sinnvoller, in der Corona-Zeit „home-schooling“ kohärent und zielgerichtet zu betreiben. Die Lehrer sollten den Unterricht auf Video aufnehmen und auf den jeweiligen Schulplattformen hochladen. Die Schüler bekommen dann Hausaufgaben dazu, die verpflichtend innerhalb einer festgelegten Frist zu lösen sind. Diese werden dann korrigiert und benotet zurückgesendet. Die Schüler werden dann regelmäßig Referate halten, die sie auf Video aufnehmen und dann hochladen bzw. versenden. Diese werden auch kommentiert und benotet. Die Anfertigung von kleinen Facharbeiten können Klausuren “ersetzen”. Lehrer, Schüler und Eltern bleiben in regelmäßigem Kontakt um eventuellen Probleme zu lösen. (IT.NRW wäre hinsichtlich der Technik gefordert).
Eine Neutralisation dieses Schulhalbjahres für die, die keine Abschlussklassen besetzen, wäre eine faire Lösung für alle. Die Universitäten definieren dieses Halbjahr längst als Neutralsemester.
Eine Öffnung der Schulen komplett erst dann vorzusehen, wenn die KiTas wieder öffnen. Die Zeit sollte bis dahin genutzt werden, die KiTas so ausstatten, dass sie arbeiten können: Schutzmasken, ausreichende Hygiene-Artikel bereitstellen, usw. Dazu ist ein Dialog zwischen Schulträgern, KiTa-Trägern und dem Land notwendig, da es um die Gesundheit unserer Kinder – und letztlich aller Menschen in NRW geht.
Beim Personal ist erst zu prüfen, wie viele Mitarbeiter*innen und Lehrkräfte unter den bestehenden Restriktionen tatsächlich zur Verfügung stehen.
Liebe Parteifreundinnen und Parteifreunde,
seit Wochen bestimmt die Corona-Krise unser Leben und die
politische Agenda. Die Politik mutet den Bürgerinnen und Bürgern
zum Schutz der Gesundheit tiefe Einschnitte in den Alltag und das Freizeitverhalten zu. Als
Freie Demokraten – insbesondere in Regierungsverantwortung hier in
Nordrhein-Westfalen – haben wir es uns nicht leichtgemacht, diese
strikten Maßnahmen mitzutragen. Aber wir sind überzeugt, dass es
momentan notwendig ist, die individuelle Freiheit einzuschränken,
damit wir unser Gesundheitssystem nicht überfordern,Menschenleben retten und letztlich zu unserem freiheitlichen
Lebensgefühl zurückkehren können.
Ein wichtiger Beitrag, um durch die Krise zu kommen, ist der vom
Landtag beschlossene NRW-Rettungsschirm von 25 Milliarden Euro. Dieser wird dabei helfen, wirtschaftliche und soziale
Härten abzufedern. Bundesweit hat die Soforthilfe und die unbürokratische Umsetzung Maßstäbe gesetzt: 368.000 Anträge waren zum Wochenbeginn gestellt,
338.000 davon bereits bewilligt. Zudem konnten auf Druck der Freien
Demokraten im Bundestag und unserer NRW-Landesregierung
Verbesserungen an den Hilfsmaßnahmen des Bundes erreicht werden –
auch Unternehmen mit 50 bis 250 Beschäftigten, die das Rückgrat
unserer mittelständisch geprägten Wirtschaft sind, profitieren
jetzt von den Kredit- und Bürgschaftshilfen.
Um die Handlungsfähigkeit der Landesregierung in der Krise sicherzustellen, hat die Landesregierung einen Entwurf für ein Pandemie-Gesetz vorgelegt. Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt das Anliegen, hatte aber Beratungsbedarf bei Fragen des Parlamentsvorbehalts, der Befristung, der Dienstpflicht für medizinisches Personal sowie der Enteignung identifiziert. Denn die Grundrechte und die Gewaltenteilung als Fundament unseres Rechtsstaats sind für uns nicht verhandelbar. Die Expertenanhörung im Landtag hat unsere Bedenken bestätigt. Für uns Freie Demokraten war es wichtig, im Dialog mit der Landesregierung und den anderen Landtagsfraktionen zu einem Gesetz zu kommen, das Grundrechtseingriffe gering hält, unser Land aber für eine Krise bestmöglich wappnet. Im konstruktiven Austausch mit den anderen Fraktionen von CDU, SPD und Grünen haben wir wesentliche Änderungen am Gesetzentwurf verabredet. Dadurch erreichen wir, dass die Regierung in einer epidemischen Notlage zügig handeln kann und gleichzeitig die parlamentarische Kontrolle garantiert sowie die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden. Ein besonderes Anliegen war uns Freien Demokraten, dass es keine Dienstpflicht für medizinisches Personal gibt. Bereits heute arbeiten die Menschen im Gesundheitswesen an den Grenzen der Belastbarkeit. Und viele, die heute in Verwaltungen oder anderen Berufen arbeiten, haben sich bereits freiwillig gemeldet. Mit der Einrichtung eines zentralen Freiwilligenregisters zeigen wir Respekt und helfen bei der Koordination.
Durch das besonnene Agieren unserer Minister ebenso wie der gesamten Landesregierung und des Parlaments steht unser Land im Bundesvergleich gut da. Aber die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Krise sind bereits deutlich erkennbar. Daher arbeiten wir bereits neben dem Krisenmanagement an Strategien, wie eine Öffnung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens so schnell wie möglich verantwortbar umsetzbar ist. Beispielsweise könnten aus unserer Sicht bei Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln wesentliche Teile des Einzelhandels nach den Osterferien wieder öffnen. Damit das gelingt, ist jetzt weiterhin große Disziplin der Bürgerinnen und Bürgernotwendig. Eine zeitnahe Öffnung von kleineren – oft inhabergeführten – Geschäften und Dienstleistern könnte Existenzen sichern und langfristig die Lebenswertigkeit unserer Innenstädte gewährleisten.
Ebenso wollen wir schnell Klarheit, wie Schulen und Kinderbetreuung in einen geregelten Alltag zurückkehren können. Aber auch Besuchsverbote in Senioreneinrichtungen und Krankenhäusern können nicht dauerhaft gelten, sonst verkehrt sich der Gedanke des Schützens in unerträgliche Isolation. Grundsätzlich muss soziales Leben schrittweise wieder möglich werden.
Lassen Sie uns im Dialog bleiben. Bleiben Sie gesund.
___
Dr. Joachim Stamp
Landesvorsitzender der NRW FDP
Christof Rasche
Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion NRW
– Mensch,
– Biotoptypen, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt
– Geologie und Boden,
– Wasser (Oberflächengewässer, Grundwasser),
– Luft / Klima,
– Arten- und Biotopschutz,
– Landschaft,
– Kultur- und Sachgüter und
– Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern.
Aus dem Vorgenannten folgt für den Dringlichkeitsentschluss 303 seitens der FDP Neuss: